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Mit 1. August 2008 fällt in Österreich
die Erbschafts- und
Schenkungssteuer. Der Wegfall dieser Steuer erhöht die Attraktivität der
Lebensversicherungen als langfristiges Vorsorgeinstrument und
flexibilisiert Vererben und Schenken in bisher nicht da gewesener Form.
Bislang wurden je nach Steuerklasse und Wert der Zuwendung bis zu 60 % an
Steuern fällig. Die Begünstigten aus Lebensversicherungsverträgen
erhalten
die Auszahlung ab dem 01. August – ob zu Lebzeiten oder nach dem Ableben
des Versicherungsnehmers – steuerfrei!
Zusätzlich wird die Hinterbliebenenvorsorge nicht nur steuerlich
attraktiver, sondern auch einfacher gestaltbar und facettenreicher. Das
namentliche Bezugsrecht ersetzt in der Lebensversicherung das Testament -
jederzeit unkompliziert veränderbar. Auszahlungen aus Lebensversicherungen fallen nicht in die
Verlassenschaft, sind damit nicht Teil eines mitunter langwierigen
Verfahrens, sondern werden sofort ausbezahlt – steuerfrei und losgelöst
von
allen sonstigen Werten.
Bisher war es nur sehr Vermögenden vorbehalten, ihren Besitz durch Gründung
einer Privatstiftung für die Erben erbschaftssteuerfrei zu erhalten. Ab
1.
August kann das praktisch jedermann in Form einer Lebensversicherung tun.
Ähnlich wie bei der Privatstiftung ist statt der Eingangssteuer von
derzeit
5 % einmalig die Versicherungssteuer von 4 % zu zahlen. Vermögen und
Zinsen
können dann steuerfrei entnommen, verschenkt oder vererbt werden.
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